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Kosten

Hier habe ich eine Liste mit einigen gängigen Fragen und Antworten zusammengestellt.

 

Bitte beachten Sie, dass ich nur privat Versicherte und Selbstzahler behandle.

 

Deshalb wird ein Therapievertrag immer mit Ihnen persönlich und nicht mit Ihrer Krankenkasse geschlossen. 

 

Die Kostenerstattung ist abhängig von den individuellen vertraglichen Bedingungen Ihrer jeweiligen privaten Krankenversicherung (bei Beamten/innen zusätzlich von der Beihilfe). 
 

Bitte prüfen Sie vor Behandlungsbeginn ihre Vertragsbedingungen und klären Sie die Modalitäten direkt mit Ihrer privaten Krankenversicherung oder ihrer Beihilfestelle ab.

Ich orientiere mich bei meinem Sitzungshonorar (50 Min.) an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP), seit Juli 2024 gibt es hier neue Abrechnungsempfehlungen, an die ich mich halte.
Es kann jedoch sein, dass Sie möglicherweise nicht das volle Sitzungshonorar von Ihrer Krankenversicherung erstattet bekommen.
Weitere Kosten fallen u. a. für biografische Anamnese, Fragebogenauswertungen, Antrag an den Gutachter für die Beihilfe oder Krankenkasse an, sofern dieser verlangt wird. 
 
Bitte klären Sie mit Ihrer Privatkasse und / oder Beihilfestelle vorher ab, wie viele Stunden und in welcher Höhe sie die Kosten erstattet. 

Die Höhe der übernommenen Kosten hängt von Ihrer privaten Krankenversicherung und ggf. Ihrer Beihilfe ab.
 
Dies gilt für Psychotherapie in Präsenz ("Live") und Online-Therapie.
 
Private Krankenkassen übernehmen i.d.R. die Kosten für Online-Therapie vollständig oder aber anteilig, dies ist abhängig von Ihrem individuellen Versicherungsvertrag. 
 

Bitte klären Sie vor Beginn Ihrer Psychotherapie ab, wie viel Ihre Kasse und Ihre Beihilfe jeweils erstatten.

Beratende Leistungen (wie z. B. Paar- oder Familientherapie) unterliegen nicht der GOP und werden separat vereinbart. Die Krankenkassen erstatten dies meist nicht.
Hierfür berechne ich in der Regel 130 EUR pro 50 min. 

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